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Zweitwohnungsteuer bezahlen

Nr. 99102017002000

Für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Gebiet der Universitätsstadt Gießen wird seit dem 01.01.2014 eine Zweitwohnungsteuer erhoben.

Jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen Lebensbedarf oder dem persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat, ist eine Zweitwohnung.

Wer in der Universitätsstadt Gießen mit Nebenwohnung gemeldet ist oder eine meldepflichtige Nebenwohnung im Sinne des Hessischen Meldegesetzes innehat, ohne mit Nebenwohnung gemeldet zu sein, ist steuerpflichtig.

Sie werden von der Kämmerei, Abteilung Steuern gebeten, eine Zweitwohnungsteuererklärung abzugeben. Aufgrund der Angaben in dieser Erklärung wird die Steuerpflicht geprüft und ggf. die Bemessungsgrundlage ermittelt.

Die Zweitwohnungsteuererklärung ist in jedem Fall abzugeben.

Bei einer Ummeldung der Nebenwohnung zur Hauptwohnung in Gießen endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Steuerpflichtige die Zweitwohnung aufgibt.

Voraussetzungen

Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

Welche Gebühren fallen in Gießen an?

Die Zweitwohnungsteuer beträgt 10 % der Jahres-Nettokaltmiete. Nettokaltmiete ist die Miete, die keine umlagefähigen Neben- und Betriebskosten (z. B. Heizkosten, Grundbesitzabgaben und Stromkosten).

Bei eigengenutzten, ungenutzten, unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Miete überlassenen Wohnungen ist die ortsübliche Miete als Bemessungsgrundlage anzusetzen.

 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage in Gießen (Satzung)

Was sollte ich noch wissen?

Ich bin noch mit Nebenwohnung in Gießen gemeldet, obwohl ich ausschließlich in einer anderen Stadt/Gemeinde mit Hauptwohnsitz lebe und dort auch gemeldet bin. Muss ich mich abmelden?
Eine Abmeldung beim Büro für Magistrat, Information und Service – Stadtbüro - ist erforderlich (s. Abmeldung einer Wohnung).


Ich bin mit Zweitwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet, da ich meine Eltern regelmäßig besuche.
Die Nebenwohnung kann abgemeldet werden, da Besuche nicht unter die Meldepflicht fallen. Die Entscheidung ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung zu bestimmen ist, trifft die zuständige Meldebehörde.


Bin ich als Geringverdiener, BAföG-Empfänger usw. steuerpflichtig?
Ja, im Steuererhebungsverfahren können jedoch Billigkeitsmaßnahmen gewährt werden (z. B. Stundung und Ratenzahlung).


Sind Studierende, deren Erstwohnsitz im Elternhaus liegt, steuerpflichtig?
Ja, dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt.


Mehrere Personen sind mit Nebenwohnung in der Wohnung gemeldet. Muss jede Person Steuern für die gesamte Wohnung bezahlen?
Nein, die Steuerpflicht erstreckt sich nur auf den jeweils zuzurechnenden Wohnungsanteil.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die oben aufgeführten Ansprechpartner/-innen.

 

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