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Reisepass beantragen

Nr. 99085001012000

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.

Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängt werden. Sie müssen rechtzeitig vor Ablauf neu beantragt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.

Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

  • Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.

  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

  • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

  • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

  • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,

  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,

  • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zum Lichtbild

Hinweise zum Lichtbild auch bei der Bundesdruckerei

Welche Gebühren fallen an?

37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Bezahlmöglichkeiten

Die Gebühren können bar oder per EC-Cash mit PIN bezahlt werden.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

  • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Bemerkungen

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
 

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).
 

In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Online-Dienste

Online-Terminvereinbarung im Stadtbüro

Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung

  • Zu den Terminen muss immer ein Ausweisdokument mitgebracht werden: z. B. Personalausweis, Reisepass oder nationaler Pass mit Aufenthaltstitel (nur der Aufenthaltstitel reicht nicht aus!).

  • Alle Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen (bar oder mit EC-/Kreditkarten).

  • Termine sind nicht nötig, wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass abholen oder Fundsachen abgeben wollen. Auch der Freistellungsantrag für die Rundfunkbeiträge und der Kauf von Müllsäcken oder ähnlichem ist ohne Termin möglich.

  • Alle Unterlagen, Urkunden und ähnliches sind im Original mitzubringen.

  • Sonstige Pass-/Meldeangelegenheiten sind z. B. die Aktivierung der Online-Funktion des Personalausweises oder die PIN-Änderung, die Eintragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre oder die Auskunft über die Steuer-ID. Auch wenn Sie Ihr Anliegen sonst nicht einordnen können, buchen Sie bitte unter diesem Punkt.

  • Wenn Sie sich in Gießen anmelden oder ummelden wollen, müssen Sie keine extra Abmeldung buchen. Dies erfolgt durch das System automatisch. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder die Nebenwohnung abmelden wollen.

  • Eine An- oder Ummeldung kann erst nach Einzug erfolgen!

 

Sollten Sie Probleme bei der Buchung oder zusätzliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an stadtbuero@giessen.de.

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