Parkausweis für Handwerker für Gießen
Geltungsbereich
Der Handwerkerparkausweis ist gültig im Stadtgebiet Gießen.
Antragsberechtigte
Handwerker, die
- bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind und ein
- zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A zur Handwerksordnung) oder
- zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) oder
- handwerkähnliches Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2 zur Handwerksordnung) ausüben und
- regelmäßig Bau-, Reparatur-, Montagearbeiten oder ähnliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebs ausführen und dafür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.
Andere Betriebe können ebenfalls Genehmigungen erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterschriebener Antrag
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Handwerkskarte
Welche Gebühren fallen in Gießen an?
Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt:
Gültigkeit |
Gebühr |
Gebühr weitere Ausweise |
6 |
145,00 € |
120,00 € |
12 |
235,00 € |
210,00 € |
24 |
415,00 € |
390,00 € |
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO