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Beistandschaft

Nr. 99001094111100

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, muss die Vaterschaft anerkannt werden. Weigert sich der betroffene Vater, kann für das betroffene Kind eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet werden. Der Beistand informiert und berät über die anstehenden Schritte. Er bemüht sich um eine Anerkennung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren, um seine Rechte angemessen durchzusetzen. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann zudem eingerichtet werden für die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Informationen dazu finden Sie nachstehend:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Angaben zum Vater des Kindes

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.

Beratung und Unterstützung erhält ein Kind (und der Elternteil bei dem es lebt) bei der Beistandschaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Was sollte ich noch wissen?

Wir beraten Alleinerziehende in Fragen des Sorgerechts, der Vaterschaftsfeststellung und des Unterhalts für Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir auf Ihren Antrag hin darüber hinaus eine Beistandschaft übernehmen.

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