Stadt Gießen

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Ein JA zu Gießen: Darum Erstwohnsitz anmelden

Wann muss ich meinen Wohnsitz anmelden?

Sobald ich in eine Wohnung oder ein Zimmer ziehe, habe ich mich innerhalb von zwei Wochen bei der örtlichen Meldebehörde (Stadtbüro, Rathaus) anzumelden. Sich nicht anzumelden ist offiziell eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz (offizielle Bezeichnung: Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz)
Die Entscheidung, ob ich einen Erst- oder Zweitwohnsitz anmelde, richtet sich danach, wie viele Tage im Jahr ich an meinem jeweiligen Wohnort verbringe. An dem Ort, an dem ich die meiste Zeit bin, melde ich meinen Erstwohnsitz an. In der Regel ist für jeden Studierenden, der nicht konsequent jedes Wochenende, sowie die kompletten Semesterferien nach Hause pendelt, der Studienort der Erstwohnsitz.

Welche Vorteile hat die Stadt von einem Erstwohnsitz?

Nur pro Erstwohnsitz erhält die Stadt eine entsprechende Zuweisung. Dieses Geld fließt in das Stadtbudget, von dem beispielsweise öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen wie Theater, Sportplätze, Schwimmbäder, Straßen, Plätze, Radwege, öffentliche Verkehrsmittel, sowie anderen kulturelle und soziale Angebote erhalten und ausgebaut werden. Mit meinem Zweitwohnsitz kann ich diese Angebote natürlich ebenso nutzen, aber auf Dauer fehlt der Stadt dann natürlich das Geld, dieses Angebot auch zu erhalten. 

Zweitwohnsitzsteuer
In vielen Städten gibt es eine Zweitwohnsitzsteuer um die fehlenden Zuwendungen auszugleichen. Auch in Gießen wurde sie 2014 eingeführt.

mehr Informationen zur Anmeldung

Was bringt mir persönlich ein Erstwohnsitz?

Kosten
Die An- bzw. Ummeldung meines Erstwohnsitzes ist kostenlos. Auch Änderungen bei der früheren Heimatgemeinde werden automatisch von der neuen Behörde übernommen. Bei der Änderung meines Zweitwohnsitzes (Umzug, Studienortswechsel, etc.) muss ich daran denken, diesen selbst ab- oder anzumelden. Wohnt man nicht mehr an einem Ort, an dem man mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, kann es das sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Adresse
Neue Wohnung, neue Adresse. Dabei sollte ich trotz eventuellem Nachsendeauftrag die wichtigsten Institutionen wie Banken, Versicherungen, etc. über meine Ummeldung informieren, insbesondere, wenn ich meinen Erstwohnsitz ummelde. 

Wahlen
Nur an meinem Hauptwohnsitz darf ich auch wählen. 

Ausweise & Dokumente
Alle wichtigen Ausweis und Dokumente (Finanzamt, Ordnungsamt, Arbeitsamt, etc.) bekomme ich bei den örtlichen Behörden meines Hauptwohnsitzes.

GEZ
GEZ muss jeder bezahlen, unabhängig, ob Haupt- oder Nebenwohnsitz.

Auto
Mit der Ummeldung meines Hauptwohnsitzes muss ich in der Regel auch mein Auto ummelden und bekomme ein neues Nummernschild. Die Höhe der Kfz-Versicherung variiert je nach Regionalklasse. Hier kann es zu unterschiedlichen Preisen kommen. Gießen ist dabei in den regionalen Kfz-Versicherungsklassen sehr günstig eingestuft.
Nur mit einem Erstwohnsitz habe ich jedoch auch das Recht einen Anwohnerparkausweis zu bekommen.

Versicherungen
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Lebensversicherung sind unabhängig vom Wohnsitz.

Steuer
Steuerliche Vergünstigungen für mich oder meine Eltern aufgrund meiner Ausbildung sind nicht davon abhängig, ob ich mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet bin.
Doch wenn nachgewiesen wird, dass ich als Kind zu Ausbildungswecken auswärtig untergebracht bin, erhöht sich der Ausbildungsfreibetrag: Bei volljährigen Kindern kann dieser Beitrag bis zu 924 Euro sein. Habe ich meine Hauptwohnung in Gießen angemeldet, kann ich damit den Nachweis erbringen, dass ich auswärtig untergebracht bin.

Kindergeld
Für Kindergeldansprüche hat der Wohnsitz keine Bedeutung.

Haftpflichtversicherung
Bei der Haftpflichtversicherung sind Studierende aus dem Inland in der Regel bis 25 oder 27 Jahren mit den Eltern mitversichert, egal wo der Hauptwohnsitz ist. Entscheidend sind da eher die jeweiligen AGB.


Der Film zum Erstwohnsitz

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