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Geburtsurkunde und -bescheinigung

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Hinweise

  • Die Bearbeitungszeit einschließlich des Postversands kann bis zu drei Wochen dauern.
  • Falls der Geburtsort im Ausland liegt und die Geburt durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde oder Sie eine Urkunde mit Apostille benötigen, bestellen Sie bitte die gewünschte(n) Urkunde(n) per E-Mail unter standesamt@giessen.de.
  • Die Aufbewahrungsfristen für die Geburtenregister und dazugehörigen Sammelakten betragen 110 Jahre. Sollten Sie Urkunden aus älteren Registern benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Stadtarchiv Gießen unter stadtarchiv@giessen.de.

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