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Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Nr. 99089023000000

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

Verfahrensablauf

Im Stadtgebiet Gießen gefundene Tiere, seien sie herrenlos oder tatsächliche Fundtiere, sind beim Tierheim Gießen ohne Umweg über ein Amt der Stadtverwaltung abzugeben. Die Aufnahme der Tiere hat das Tierheim Gießen mit Vertrag für die Stadt Gießen übernommen.

Ansprechpunkt

das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

Erforderliche Unterlagen

eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

Kosten

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

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