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Soziale Wohnraumförderung

Nr. 99116004027000

Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

  • Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
  • Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

Förderprogramme selbstgenutzten Wohneigentum mit folgenden Förderprogrammen:

  • Hessen-Darlehen ( Neubau einer selbstgenutzten Immobilie, auch gemeinschaftliches Wohnen)
  • Hessen-Darlehen ( Erwerb einer selbstgenutzten Gebrauchtimmobilie, auch gemeinschaftliches Wohnen)
  • Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

www.wibank.de/wibank/privatpersonen

Mietwohnungsbauförderung

Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

Modernisierung von Mietwohnungen

Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

Förderprogramme allgemeine Soziale Mietwohnraumförderung:

  • Neubau Mietwohnungen für geringe Einkommen
  • Neubau Mietwohnungen für mittlere Einkommen
  • Modernisierung von Mietwohnungen
  • Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen
  • Studentisches Wohnen

An wen muss ich mich wenden?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
  • Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

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