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Verpflichtungserklärung abgeben

Nr. 99010005000000

Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

Verfahrensablauf

Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:

  • Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt.
  • Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen.
  • Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen.
  • Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an.
  • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
  • Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben.
  • Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde.
  • Das Verfahren ist damit beendet.
  • Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:

  • Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten:
    • 1. Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung)
    • 2. Teilelektronische Abwicklung des Verfahrens (Online-Vorbereitung, ohne elektronische Authentifizierung)

Wenn Sie das Verfahren vollständig elektronisch abwickeln (1):

  • Sie lesen sorgfältig die Informationen
  • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
  • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
  • Öffnen das Onlineformular und melden sich am Nutzerkonto Bund an, wenn Sie eine natürliche Person sind und die Erklärung als Privatperson abgeben möchten.
  • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels der jeweils aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises, Ihrer ID-Karte (EU-Angehörige) oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
  • Sie melden sich am Organisationskonto an, wenn Sie die Erklärung als Vertretung einer Firma, eines Vereins oder einer sonstigen Organisation abgeben möchten und eine Vertretungsvollmacht haben.
  • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels des ELSTER-Zertifikats Ihres Unternehmens oder Vereins.
  • Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird automatisch in das Formular übernommen.
  • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
  • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
  • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
  • Als Vertretung für ein Unternehmen, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
  • Sie wählen aus, ob Sie die Urkunde per Post zugestellt haben möchten oder die Urkunde persönlich bei der Ausländerbehörde abholen möchten.
  • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr und bei gewünschter Zustellung per Post die Postgebühren.
  • Sie klicken auf „Absenden“.
  • Sie haben rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben.
  • Die Ausländerbehörde übermittelt Ihnen die Urkunde in Papierform postalisch.
  • Das Verfahren ist beendet.
  • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

Wenn Sie das Verfahren teilweise elektronisch abwickeln (Online-Vorbereitung) (2):

  • Sie lesen sorgfältig die Informationen.
  • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde
  • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
  • Sie machen Anhaben zu Ihrer Person oder im Fall der Vertretung mit Vertretungsvollmacht für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation.
  • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
  • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
  • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
  • Als Vertretung für eine Firma, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
  • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr.
  • Sie klicken auf „Absenden“.
  • Sie haben die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch vorbereitet.
  • Zur Abholung der Urkunde müssen Sie die Ausländerbehörde aufsuchen und in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde die Urkunde handschriftlich unterschreiben und erhalten diese in Papierform.
  • Das Verfahren ist beendet.
  • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.

Voraussetzungen

  • Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
  • Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes abgeben.
  • Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
    • an Ihrem Hauptwohnsitz oder
    • dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben.
  • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Personalausweis mit OnlineAusweisfunktion (für Online-Abgabe)
  • eIDKarte (für Online-Abgabe)
  • Aufenthaltstitel
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (für OnlineAbgabe)
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
  • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
  • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister

Was muss ich mitbringen?

  • Original-Einkommensnachweise über das Nettoeinkommen der letzten drei Monate (Kontoauszüge reichen nicht aus). Selbstständige: Bescheinigung vom Steuerberater oder Steuerbescheid des letzten Jahres
  • Angaben zur Höhe der Miete (bzw. Tilgungsrate bei Eigentümern)
  • Gültiges Ausweisdokument (bei ausländischen Bürger/-innen ist zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis notwendig)
  • Die persönlichen Daten des Gastes
  • Angaben zum Einladungszeitraum

Das Arbeitsblatt zur Abgabe einer Einladung (Verpflichtungserklärung) erhalten Sie im Stadtbüro oder direkt bei der Ausländerbehörde. Sie können es aber auch 

herunterladen.

Welche Gebühren fallen an?

Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.

  • Gebühr: 29,00 Euro
    Zahlungsweise: SEPA-Überweisung Gegebenenfalls zusätzlich: Visa Electron in Europa
  • Gebühr: 8,45 Euro
    Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.

Info zur Gebühr

Die Gebührenpflicht besteht auch, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann und eine Verpflichtungserklärung nicht zustande kommt.

Zahlungsarten im Onlinedienst

Bei der Stadt Gießen ist die Zahlung in den Onlinediensten über folgende Anbieter möglich:

  • PayPal
  • Giropay
  • Paydirekt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch (soweit statthaft) beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der beziehungsweise des Erklärenden nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen worden ist.  

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Persönliches Erscheinen ist bei schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Zusatzinformation

Sie möchten Freunde oder Verwandte ausländischer Staatsangehörigkeit zu einem Besuch bis zu 90 Tagen einladen?
Voraussetzung ist: Sie müssen in Gießen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Sind Ihre Gäste visumspflichtig, wird im Allgemeinen von Ihnen verlangt, dass Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, die bei der Beantragung des Visums bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung vorzulegen ist.
Hinweis: Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums trifft die deutsche Auslandsvertretung.

Besonderheiten bei ausländischen Gastgebern: Ausländer/-innen mit Touristenvisum, Duldung oder Aufenthaltsgestattung können keine Verpflichtungserklärung abgeben!

Online-Dienste

Wichtige Hinweise der Ausländerbehörde Gießen

Online-Terminvergaben finden nicht mehr statt. Wichtige Informationen zu bestimmten Anliegen gibt die Ausländerbehörde in den FAQ:

FAQ Ausländerbehörde

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