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Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis

Nr. 99050001005000

Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Formloser Antrag
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Erlaubnis für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

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