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Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Nr. 99110006005000

Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Vereinsregisterauszug
    • Formloser Antrag
    • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden erhoben nach

  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

Rechtsgrundlage

Formulare

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