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Straußwirtschaft anzeigen

Nr. 99025006000000

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Verfahrensablauf

Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

  • Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
  • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
     

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Voraussetzungen

  • Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
  • Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

Hinweis:

Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen. 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

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