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Sondernutzungen von Straßen

Leistungsbeschreibung

Sondernutzung ist jede Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht und dadurch diesen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.
Entsprechend dem hessischen Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Universitätsstadt Gießen sind Sondernutzungen erlaubnispflichtig und werden nach schriftlicher Beantragung vom Magistrat, endvertreten durch das städtische Tiefbauamt, auf Zeit oder auf Widerruf erteilt.
Eine auf Zeit erteilte Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert.
Häufig beantragte Sondernutzungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind die Errichtung von Hinweisschildern und Werbeanlagen, in den öffentlichen Bereich hineinragende bauliche Einrichtungen und Anlagen wie z.B. Baugrubenverankerungen, Gebäudesockel und Zufahrten sowie Aufgrabungen und Baustelleneinrichtungen von Dritten wie z.B. Baukräne und Materiallagerflächen (sonstige Sondernutzungen).

Im Falle von weiteren straßenrechtlichen Genehmigungen z.B. für die bauzeitliche Sperrung oder Teilsperrung von öffentlichen Verkehrsflächen wenden Sie sich bitte an die städtische Straßenverkehrsbehörde im Amt für öffentliche Ordnung. Neben der Erlaubnispflicht von Sondernutzungen, zu erteilen durch das Tiefbauamt als städtischer Straßenbauverwaltung, unterliegen einige der zuvor aufgeführten Nutzungen zusätzlich einer baurechtlichen Genehmigung durch das städtische Bauordnungsamt. Hierunter fallen z.B. Werbeanlagen ab einer Fläche von über einem Quadratmeter.

Welche Unterlagen werden benötigt

Welche Unterlagen werden benötigt

Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ist grundsätzlich beim Tiefbauamt ein schriftlicher Antrag einzureichen, der nachstehende Angaben enthalten muss:

  • Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers
  • Art, örtliche Begrenzung und voraussichtliche Dauer der Sondernutzung
  • Lageplan oder Lageplanskizze
  • Bei Hinweisschildern und Werbeanlagen: Ansicht und Darstellung der Anbringung im öffentlichen Raum
  • Ergänzende Angaben nach Aufforderung

Zur Vereinfachung Ihres Antrages haben wir nachfolgendes Antragsmuster eingerichtet, dass Sie bitte nach Herunterladen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Tiefbauamt einreichen.

Gebühren

Gebühren

Bitte bei den Ansprechpartnern erfragen.

Rechtsgrundlage

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