Ratten melden
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Zusatzinformation
Zusatzinformation
Aufgrund vorgetragener Beschwerden und Hinweise auf Ungeziefer wird der Befall an Ort und Stelle durch das Gesundheitsamt als Fachamt überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, kann durch Erlass einer Ordnungsverfügung die Bekämpfung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes angeordnet und durchgesetzt werden. In den Fällen, wo eine Bekämpfung nicht erfolgt ist bzw. keinen Erfolg hatte, werden vom Amt für öffentliche Ordnung Maßnahmen ergriffen.
Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen usw. wird die Bekämpfung vom Tiefbauamt und Garten- und Friedhofsamt veranlasst.