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Plakatierungen

Nr. 99108012005005

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.


Folgendes gilt es zu beachten:

  • für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:

- Laternenmasten

- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

- Großwerbetafeln an den Ortseingängen

  • das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
  • die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
  • außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden

Zusatzinformation

Das Anbringen oder Anbringenlassen von Plakaten, Anschlägen und anderer Werbemittel jeder Art (Plakatanschlag) auf und an öffentlichen Flächen ist verboten. Ebenso ist es verboten, diese Flächen zu beschriften, zu bemalen, zu besprühen oder beschriften, bemalen und besprühen zu lassen.

Wer hiergegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden kann.

Wenn Sie Plakatwerbung betreiben möchten, können Sie Plakatflächen über das Plakatinstitut DPW, Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co, August-Horch-Straße 10 a, 56070 Koblenz, Tel.: 0261 8092751 oder Mobil: 0160 5802668, Fax: 0261 8092-753 oder 0641 306-1889 anmieten. Über die Kosten entscheidet das Plakatinstitut.

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