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Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Nr. 99108003000000

Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

Geltungsbereich Gießen

Der Handwerkerparkausweis ist gültig im Stadtgebiet Gießen.

Antragsberechtigte

Handwerker, die

  • bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind und ein
  • zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A zur Handwerksordnung) oder
  • zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) oder
  • handwerkähnliches Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2 zur Handwerksordnung) ausüben und
  • regelmäßig Bau-, Reparatur-, Montagearbeiten oder ähnliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebs ausführen und dafür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.

Andere Betriebe können ebenfalls Genehmigungen erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.

 

Voraussetzungen

  • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
  • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
  • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
  • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterschriebener Antrag
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Handwerkskarte

Welche Gebühren fallen in Gießen an?

Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt:

Gültigkeit
in Monaten

Gebühr
erster Ausweis

Gebühr weitere Ausweise
im gleichen Verfahren

6

145,00 €

120,00 €

12

235,00 €

210,00 €

24

415,00 €

390,00 €

Rechtsgrundlage

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