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Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

Nr. 99108001001000

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.

Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung. 
 

An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

  • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
  • die Wohnung wird selbst bewohnt und
  • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
 

Gibt es Besonderheiten in Gießen?

Die Stadt Gießen bietet zwei verschiedene Arten des Bewohnerparkens an:

  • Reines Bewohnerparken
    Dieser Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in der jeweils eingetragenen Parkzone überall dort, wo dies durch Verkehrszeichen 286 StVO (eingeschränktes Halteverbot) und Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis Nr. X frei", oder durch Verkehrszeichen 314 StVO und Zusatzzeichen Bewohner mit Parkausweis Nr. X beschildert ist. Der jeweilige Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
     
  • Erweitertes Bewohnerparken
    Dieser Bewohnerparkausweis berechtigt über die Regelung des reinen Parkausweises hinaus zum Parken in Bereichen mit Parkzeitüberwachung (Parkscheinautomat, Parkscheibe). Dies gilt in der jeweiligen Parkzone überall dort, wo das Parken unter Verkehrszeichen 314/315 StVO mit einem Zusatzschild für Bewohner freigegeben ist. Es genügt, den Bewohnerparkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Ein Parkschein oder eine Parkscheibe ist nicht erforderlich.

In Gießen gibt es derzeit fünf Bewohnerparkzonen. In welcher Parkzone Ihre Adresse liegt, können Sie im digitalen Stadtplan einsehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .

Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .

Welche Antragsmöglichkeiten gibt es in Gießen?

Der Bewohnerparkausweis kann hier online beantragt werden.
Hier gelangen Sie zu den Tipps und Hinweisen zur Onlinebeantragung.

Sollte kein Internetzugang oder Drucker zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit über den Antragsvordruck:

Dies gilt auch für die Beantragung zweier Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis. In diesen Fällen können die Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde schriftlich oder per E-Mail an bewohnerparken@giessen.de eingereicht werden.

Antragsunterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Bitte versenden Sie KEINE Originale!

Zusätzlich, wenn Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:

  • Nutzungsnachweis des Fahrzeughalters

Änderung des Ausweises

Hier können Sie den Bewohnerparkausweis vom reinen auf das erweitere Bewohnerparken aufstocken. Es wird eine Gebühr von 70 Euro fällig.

Änderungen, wie z. B. des Namens oder der Bewohnerparkzone, sind gebührenfrei und über den direkten Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde möglich.

Welche Gebühren fallen an?

In Gießen wird zurzeit eine Gebühr von:

  • für das "reine Bewohnerparken" 30,00 € pro Jahr
  • für das "erweiterte Bewohnerparken" 100,00 € pro Jahr

erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, diese kann nicht zurück erstattet werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe

Was sollte ich noch wissen?

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

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