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Orts- und Wohnungshygiene (Schimmel)

Zusatzinformation

In Ihrer Wohnung haben sich trotz ordnungsgemäßem Lüftungsverhalten Schimmelflecken gebildet und Ihr/e Vermieter/-in zeigt sich unkooperativ, dann können Sie sich an uns wenden.

Vorzulegende Unterlagen:
Mietvertrag, Fotos, Kopien des mit Ihrem/Ihrer Vermieter/-in geführten Schriftverkehrs

Rechtsgrundlagen:
Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Amt für Umwelt und Naturschutz

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