Rathaus

Seiteninhalt

Dienstleistungen A - Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Liegenschaftsplan

Leistungsbeschreibung

Für manche Bauvorhaben ist als Bauvorlage u. a. der Liegenschaftsplan (ehemals "Lageplan") erforderlich. Der Liegenschaftsplan wird vom Stadtvermessungsamt auf Antrag gefertigt und ist kostenpflichtig. Üblich ist eine Ausfertigung im Maßstab 1:500, auf Wunsch auch mit Höhenangaben.

Gebühren

Gebühren

Die Kosten für die Ausfertigung von Liegenschaftsplänen richten sich im Wesentlichen nach den Rohbaukosten bzw. nach den Kubikmetern umbauten Raums des Bauvorhabens. Sie werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Je nach Rohbaukostenwert beträgt die Gebühr derzeit ab 452,74 € (Beglaubigte Analogausgabe mit Ortsvergleich, Eigentümer- und Flurstücksnachweis).

Zusatzleistungen wie z.B. Höhenangaben werden nach Zeitaufwand berechnet.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.