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Kinder- und Jugendschutz

Nr. 99069001000000

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das

  • junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:

  • Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
  • im Rahmen von Familienbildung,
  • im Rahmen der Jugendarbeit oder
  • durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
     

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 

  • wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
  • fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
  • teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen. 

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Jugendämter.

Welche Gebühren fallen an?

Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"

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