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Heiraten im Loire-Schlösschen

Heiraten in romantischer Umgebung, sich das Ja-Wort in einem kleinen Loire-Schlösschen geben - das ist in Gießen möglich. Die zentral gelegene Villa Leutert, in der sich Standesamt und der wunderschön hergerichtete Trausaal befinden, wurde 1884 vom Gießener Architekten Jacob Stein erbaut - als kleine Kopie des Schlosses Azayle-Rideau an der Loire. Bis heute hat das Ensemble, das als kleines architektonisches Schmuckstück bekannt ist, nichts von seinem Reiz eingebüßt. Und auch im Inneren verbergen sich Kostbarkeiten: der Trauraum ist prachtvoll ausgestattet, das Treppenhaus ist mit Deckengemälden ausgeschmückt und im Wintergarten lässt es sich nach der Trauung stilvoll auf das Glück des Hochzeitstages anstoßen. Kurz um: In Gießen wird der schönste Tag des Lebens auch dank des kleinen Loire-Schlösschens zu einem unvergesslichen Ereignis.

Damit auch die Zeremonie der Eheschließung selbst für Sie dazu beiträgt, an diesem Tag im siebten Himmel zu schweben, dafür sorgt das Team des Standesamtes Gießen. Es hilft Ihnen gerne dabei, alle notwendigen Formalitäten im Vorfeld zu erledigen, berät Sie bei Fragen und gibt Ihnen Gelegenheit – soweit möglich – die Trauzeremonie nach Ihren individuellen Wünschen mitzugestalten.

Möchten Sie, dass Ihr gemeinsames Lieblingslied nach Ihrem Ja-Wort gespielt wird? Oder wünschen Sie sich, dass in der Traurede etwas Besonderes Erwähnung findet?
Die Standesbeamtinnen und –beamten unterstützen Sie gerne bei der Planung Ihrer standesamtlichen Trauung. Wünsche für Traureden richten Sie bitte aus organisatorischen Gründen mindestens drei Wochen vor der Eheschließung per E-Mail an eheschliessungen@giessen.de oder Fax an 0641 306-2420 an das Standesamt.

Im Trauzimmer der Villa Leutert stehen Ihnen bis zu 19 Sitzplätze (einschl. des Brautpaares) zur Verfügung. Bei Bedarf können weitere Stehplätze im begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Leider ist die Villa Leutert nicht barrierefrei.

 

Zur Reservierung Ihres Eheschließungstermins im Online-Traukalender

 

Das Standesamt weist vorsorglich daraufhin, dass der reservierte Termin erst nach der Prüfung und Feststellung Ihrer Ehefähigkeit verbindlich festgelegt werden kann. Dazu bedarf es der Anmeldung zur Eheschließung, für die Sie mit dem Standesamt einen Termin vereinbaren müssen. Das Prüfungsverfahren der Ehefähigkeit kann individuell verschieden lang dauern, so dass möglicherweise der reservierte Termin nicht eingehalten werden kann. Das Standesamt behält sich daher vor, im Einzelfall den gewünschten Termin aus dem Traukalender zu entfernen.

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