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Gewerbeummeldung

Nr. 99050012071000

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Gewerbeummeldebestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung bzw. Gewerbeabmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 28,00 Euro fällig.

Für die entsprechende Bestätigung der Gewerbemeldung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 Euro erhoben. Auf die Bescheinigung kann schriftlich verzichtet werden.

Anträge / Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

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