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Fußgängerzone - Ausnahmegenehmigung zur Durchfahrt nach §46 StVO

Die Fußgängerzone ist generell für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Gießen kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller nach § 46 StVO eine Ausnahmegenehmigung erteilen (z.B. Be- und Entladen von Materialien, Umzug).

Wer keinen Stellplatz besitzt bzw. nur für einige Tage eine Erlaubnis zur Durchfahrt oder zum Parken benötigt, muss für einen Antrag das folgende PDF-Formular nutzen:

Ausnahmegenehmigungen für Anlieger mit einem privaten oder gemieteten Stellplatz innerhalb der Fußgängerzone können am besten über das unten stehende Onlineverfahren unter "Anliegerverkehr und Online-Antrag" beantragt werden. Dort steht alternativ auch ein PDF-Formular zur Verfügung.

Lieferverkehr

Die Zeiten, in denen die Fußgängerzone von berechtigtem Lieferverkehr befahren werden darf (sogenannte Ladezeit), sind

6.00 Uhr bis 11.00 Uhr und
20.00 Uhr bis 21.30 Uhr.

Die Fußgängerzone darf in diesen Zeiten nur zum Be- und Entladen befahren werden. Ein Parken ist unzulässig. Außerhalb dieser Zeiten sind Fahrten zum Be- und Entladen nicht erlaubt.

Anliegerverkehr und Online-Antrag

Um dem berechtigten Anliegerverkehr das Befahren der Fußgängerzone jederzeit zu ermöglichen, wird auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Voraussetzung hierfür ist ein privater Stellplatz innerhalb der Fußgängerzone. Die Genehmigung berechtigt nicht zum Halten oder Parken im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Ausnahmegenehmigung kostet 15,00 € bzw. bei vollständiger Abwicklung über das Onlineportal vergünstigt 10,20 € und ist ein Jahr ab dem Datum der Ausstellung gültig.

Die Antragstellung erfolgt am besten über unser Onlineportal:

Wichtiger Hinweis: Die Beantragung über dieses Onlineverfahren gilt nur für die Ausnahmegenehmigung für Anlieger mit einem privaten oder gemieteten Stellplatz innerhalb der Fußgängerzone!  Sollten Sie noch keinen Stellplatz besitzen bzw. benötigen Sie nur für einige Tage eine Erlaubnis zur Durchfahrt oder zum Parken, nutzen Sie bitte das oben stehende PDF-Formular.

Das Onlineportal kann auch verwendet werden, wenn kein Drucker zur Verfügung steht, in diesem Fall erfolgt die Zustellung der Ausnahmegenehmigung postalisch. Bezahlt werden kann die Genehmigung per ePay (PayPal, PayDirect, Visa/Mastercard) oder per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung.

Alternativ zu diesem Onlineverfahren kann auch das folgende PDF-Formular verwendet werden:

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