Fahreignungsregister; Auskunft
Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Auf Antrag (per Post, Online oder vor Ort) können Sie unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
für Postweg:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Online-Antrag:
http://www.kba-online.de
Service vor Ort:
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 15:00 Uhr
Di: 09:00 - 15:00 Uhr
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr
Do: 09:00 - 17:30 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr
Zuständige Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Tel.: +49 461 - 316 oder -0
Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650
Welche Unterlagen werden benötigt?
Postweg:
- Ihre Personendaten und eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder
- Ihre Personendaten, Ihre persönliche Unterschrift und die Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Antragsvordruck
Online:
- neuer Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp)
vor Ort:
- gültige Ausweisdokumente
Welche Gebühren fallen an?
Keine