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Führungszeugnis beantragen

Nr. 99049001001000

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie  neben der deutschen  die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Online beantragen

Eine Online-Beantragungsmöglichkeit für Führungszeugnisse wird vom Bund bereitgestellt (Onlineausweisfunktion des Personalausweises erforderlich).

Verfahrensablauf

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.

Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

  • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschriftdirekt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Führungszeugnis
  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
  • Die Gebühr kann bar oder per EC-Cash mit Pin bezahlt werden
  • Merkblatt zur Gebührenbefreiung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
  • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.

Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein / (Ja: für die Antragstellung aus dem Ausland)
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein  
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Die terminlose Beantragung war nur vorübergehend möglich. Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, buchen Sie sich bitte einen Termin.
  • Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister dauert ca. 2 bis 4 Wochen
  • Beantragungen von Führungszeugnissen über unabhängige Dienstleister sind nicht offiziell.
    Mehr Infos

Online-Terminvereinbarung im Stadtbüro

Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung

  • Zu den Terminen muss immer ein Ausweisdokument mitgebracht werden: z. B. Personalausweis, Reisepass oder nationaler Pass mit Aufenthaltstitel (nur der Aufenthaltstitel reicht nicht aus!).

  • Alle Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen (bar oder mit EC-/Kreditkarten).

  • Termine sind nicht nötig, wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass abholen oder Fundsachen abgeben wollen. Auch der Freistellungsantrag für die Rundfunkbeiträge und der Kauf von Müllsäcken oder ähnlichem ist ohne Termin möglich.

  • Alle Unterlagen, Urkunden und ähnliches sind im Original mitzubringen.

  • Sonstige Pass-/Meldeangelegenheiten sind z. B. die Aktivierung der Online-Funktion des Personalausweises oder die PIN-Änderung, die Eintragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre oder die Auskunft über die Steuer-ID. Auch wenn Sie Ihr Anliegen sonst nicht einordnen können, buchen Sie bitte unter diesem Punkt.

  • Wenn Sie sich in Gießen anmelden oder ummelden wollen, müssen Sie keine extra Abmeldung buchen. Dies erfolgt durch das System automatisch. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder die Nebenwohnung abmelden wollen.

  • Eine An- oder Ummeldung kann erst nach Einzug erfolgen!

 

Sollten Sie Probleme bei der Buchung oder zusätzliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an stadtbuero@giessen.de.

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