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Einbürgerung

Nr. 99099002000000

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

 

Was muss ich mitbringen?

Die im Einzelfall  vorzulegenden Unterlagen und die weiteren Schritte können in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie findet diese Beratung derzeit ausschließlich per Telefon oder E-Mail (auslaenderbehoerde@giessen.de) statt.
Nach erfolgter Beratung schicken wir Ihnen die Antragsunterlagen mit einer Liste der in Ihrem Fall erforderlichen Nachweise per Post.

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
 

Rechtsgrundlage

Was gibt es in Gießen zu beachten?

Zur Stellung eines Einbürgerungsantrags wenden sich in Gießen wohnhafte Personen bitte direkt an die Ausländerbehörde der Stadt Gießen.

Nach einer umfassenden Vorprüfung wird das Ordnungsamt den Antrag mit einer Entscheidungsempfehlung an das Regierungspräsidium Gießen weiterleiten.


Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

Wichtige Hinweise der Ausländerbehörde Gießen

Online-Terminvergaben finden nicht mehr statt. Wichtige Informationen zu bestimmten Anliegen gibt die Ausländerbehörde in den FAQ:

FAQ Ausländerbehörde

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