Ausländerbehörde
Abt. des Ordnungsamts
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-3200
0641 306-2303
E-Mail
Sprechzeiten
Nach vorheriger Vereinbarung.
Öffnungszeiten der Info Aufenthaltsrecht und Integration:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
FAQs - Wichtige Informationen der Ausländerbehörde
+++ zuletzt aktualisiert am 13.10.2020 +++
Aufgrund der aktuellen Lage ist die Ausländerbehörde für den offenen Publikumsverkehr geschlossen. Eine Online-Terminvergabe findet nicht mehr statt. Für die einzelnen Anliegen finden Sie hier entsprechende Regelungen:
Frequently Asked Questions in other languages
Ich habe einen neuen Pass erhalten und möchte die Niederlassungserlaubnis übertragen lassen. Was ist zu tun?
Sie erhalten eine Mitteilung, dass ihr Pass ungültig wird. Vorrangig werden Ausländer angeschrieben, deren Pässe bereits abgelaufen sind, danach erhalten sie eine Mitteilung, wenn ihr Pass in der Zukunft abläuft. Für den Übertrag selbst vereinbaren sie bitte einen Termin mit den Mitarbeiter*innen des Servicebüros oder über auslaenderbehoerde@giessen.de.
Was soll ich tun, wenn ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren habe?
Schicken sie bitte eine E-Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und ihrer Adresse in Gießen. Teilen Sie bitte kurz mit, unter welchen Umständen ihr Aufenthaltstitel verloren gegangen ist. Falls sie schon einen neuen Pass haben, schicken sie diesen in Kopie mit. Die Unterlagen können sie auch in den Briefkasten der Stadtverwaltung, Berliner Platz 1 in 35390 Gießen einwerfen oder per Post an die genannte Adresse schicken.
Sollte ihr elektronischer Aufenthaltstitel gestohlen worden sein, müssen sie eine Anzeige bei der Polizei machen und eine Kopie an die Ausländerbehörde schicken. Sie erhalten dann nach Prüfung zeitnah eine Bescheinigung über ihren rechtmäßigen Aufenthalt.
Mein Touristenaufenthalt läuft demnächst ab. Wegen der Corona-Krise kann ich jedoch nicht in mein Herkunftsland zurück. Was soll ich tun?
Durch Verordnung des Bundesinnenministeriums ist ihr Aufenthalt bis zum 30.09.2020 genehmigt, wenn sie sich am 17.3.2020 im Bundesgebiet aufgehalten haben oder sie nach dem 17.3.2020 aber vor dem 10.4.2020 in das Bundesgebiet mit einem Schengen-Visum eingereist sind und seitdem nicht ausreisen konnten.
Meine Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen oder läuft in den nächsten Tagen ab. Was soll ich tun?
Circa zwei Monate vor Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten sie einen Brief von der Ausländerbehörde. Bestandteilt dieses Schreibens ist eine Liste der für die Verlängerung erforderlichen Unterlagen sowie ein Formblattantrag. Die Unterlagen können sie innerhalb des geforderten Zeitraums von zwei Wochen an die Ausländerbehörde, Berliner Platz 1, 35390 Gießen schicken oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, erhalten sie einen Termin, an dem sie die biometrischen Daten abgeben können und die Gebühren zahlen.
Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung aus Deutschland ein- und ausreisen?
Ausreise aus Deutschland und Wiedereinreise sind unproblematisch, das gleiche gilt für Reisen innerhalb der EU, natürlich derzeit abhängig von den Reisebeschränkungen durch die Corona-Krise. Wollen Sie in ein anderes Land reisen, erkundigen Sie sich bitte vorher bei den Behörden des Ziellandes.
Was kann ich tun, wenn ich vorhabe zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln?
Benötigt wird die Stellenbeschreibung des neuen Arbeitgebers. Den Vordruck schicken wir Ihnen auf telefonische Nachfrage (0641 306-2280) oder Anforderung per Mail (auslaenderbehoerde@giessen.de) zu. Sie können den Vordruck aber auch unter dem Punkt Dokumente (siehe unten) selbst herunterladen. Sie oder Ihr Arbeitgeber schicken den Vordruck dann ausgefüllt per Mail zurück. Alternativ kann er auch in den Briefkasten am Rathaus, Berliner Platz 1, 35390 Gießen eingeworfen werden.
Was kann ich tun, um meinen bereits erstellten elektronischen Aufenthaltstitel zu erhalten?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter der Nummer 0641 306-2280 oder per Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de einen Termin zur Abholung.
Meine Duldung läuft in diesen Tagen ab oder ist schon abgelaufen. Was kann ich nun tun?
Mit Ihrer letzten Duldung haben Sie ein Schreiben mit Termin erhalten. Dieses bringen Sie bitte zur Verlängerung mit.
Die Gültigkeit der Duldung endet künftig freitags. Freitags in der Zeit von 07:30 Uhr - 10:00 Uhr geben Sie Ihre Duldung an der "Info für Aufenthaltsrecht und Integration" ab. Die verlängerte Duldung erhalten Sie am darauffolgenden Mittwoch an der "Info für Aufenthaltsrecht und Integration" in der Zeit von 07:30 Uhr - 10:00 Uhr verlängert zurück.
Meine Aufenthaltsgestattung läuft ab oder ist in diesen Tagen abgelaufen. Was kann ich tun?
Mit Ihrer letzten Aufenthaltsgestattung haben Sie ein Schreiben mit Termin erhalten. Dieses bringen Sie bitte zur Verlängerung mit.
Die Gültigkeit der Aufenthaltsgestattung endet künftig freitags. Freitags zwischen 07:30 Uhr - 10:00 Uhr geben Sie Ihre Aufenthaltsgestattung an der "Info für Aufenthaltsrecht und Integration" ab. Die verlängerte Aufenthaltsgestattung erhalten Sie am darauffolgenden Mittwoch an der "Info für Aufenthaltsrecht und Integration" in der Zeit von 07:30 Uhr - 10:00 Uhr verlängert zurück.
Kann ich derzeit einen Antrag auf Einbürgerung stellen?
Die Beratung für die Antragstellung erfolgt online, indem sie eine Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de schicken und unter Angabe Ihrer Personalien und Ihrer Adresse mitteilen, dass sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten.
Wie kann ich derzeit eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Aufgrund des sehr eingeschränkten Reiseverkehrs werden derzeit nur Verpflichtungserklärungen aufgenommen für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten oder die einen Termin bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung haben. Bitte setzen Sie sich mit der Ausländerbehörde unter den bekannten Kontaktdaten in Verbindung.
Die Ausländerbehörde ist geschlossen für den allgemeinen Publikumsverkehr. Wie kann ich trotzdem Kontakt aufnehmen?
Per Mail: auslaenderbehoerde@giessen.de
Telefonisch : 0641 306-2280
Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.00 und von 14. 00 bis 15.00 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr.
Kontakt zur Ausländerbehörde:
Per E-Mail: auslaenderbehoerde@giessen.de
Telefonisch: 0641 306-2280
Dokumente
Brexit
Aufenthaltsrechtliche Folgen aufgrund des Austrittsabkommens
Frequently Asked Questions in other languages
Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Es wird keine Haftung dafür übernommen, dass die übersetzte Fassung mit der deutschen Version übereinstimmt.
+++ Derzeit werden die Übersetzungen überarbeitet +++
Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde
Fatima Abed-Winter
0641 306-2280
0641 306-2303
Raum: 00-161
Zindan Demir
0641 306-2318
0641 306-2303
E-Mail
Raum: 00-174
Anja Dudenhöfer
0641 306-2320
0641 306-2303
Raum: 00-176
Martin Eckel
0641 306-2350
0641 306-2303
Raum: 00-146
Michaela Eckhoff
0641 306-2303
0641 306-2311
Raum: 00-158
Ute Friedrich
0641 306-2264
0641 306-2303
Raum: 00-180
Jennifer Gebhardt
0641 306-2280
0641 306-2303
E-Mail
Raum: 00-161
Michele Heßler
0641 306-2309
0641 306-2303
Raum: 00-166
Daniela Jahn
0641 306-2306
0641 306-2303
Raum: 00-173
Bettina Klein
0641 306-2315
0641 306-2303
Raum: 00-160
Gabriele Lieser
0641 306-2316
0641 306-2303
Raum: 00-177
Marina Masevska
0641 306-2351
0641 306-2303
Raum: 00-154
Gerald Menche
Abteilungsleitung
0641 306-1321
0641 306-2303
Raum: 00-171
Alexandra Mogk-Bischoff
0641 306-2301
0641 306-2303
Raum: 00-164
N. N.
0641 306-2313
0641 306-2303
Raum: 00-150
Heike Olsinger
0641 306-2321
0641 306-2303
Raum: 00-148
Susanne Rademacher
0641 306-2280
0641 306-2303
Raum: 00-161
Jodine Reinelt
0641 306-2317
0641 306-2303
Raum: 00-144
Christoph Rohlehr
0641 306-2314
0641 306-2303
Raum: 00-170
Martin Schneider
0641 306-2265
0641 306-2303
Raum: 00-178
Melanie Siewert-Schäfer
0641 306-2312
0641 306-2303
E-Mail
Raum: 00-168
Sven Steindor
0641 306-2302
0641 306-2303
Raum: 00-162
Stefanie Uhlmann
0641 306-2310
0641 306-2303
Raum: 00-156
Christina Wanner
0641 306-2307
0641 306-2303
Raum: 00-172
Zuständig für 71 Dienstleistungen
- Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung für ein studienbezogenes Praktikum EU
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung unanbhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschem Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern Ausstellung
- Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU/EWR) - Bescheinigung beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht Ausstellung für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- BREXIT: Aufenthaltsrechtliche Folgen auf Grund des Austrittsabkommens
- Daueraufenthalt-EG - Erlaubnis beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Einbürgerung
- Einbürgerung britischer Staatsangehöriger im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU; sog. Brexit
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Übermittlungssperre im Ausländerzentralregister eintragen lassen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium beantragen
- Verpflichtungserklärung