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Geburtsurkunde; Ausstellung


Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Onlinedienste

Beschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Weitere Voraussetzungen:

  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

Kosten

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro) , sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.«

Digitale Services bewerten

Wie nutzerfreundlich sind digitale Verwaltungsangebote wirklich? Der bundesweite Nutzerklima-Test 2026 gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Online-Services ihrer Stadt zu bewerten. In einer etwa siebenminütigen, anonymen Umfrage werden Erfahrungen mit digitalen Angeboten wie Terminbuchungen oder Online-Anträgen abgefragt. Ziel ist es, ein systematisches und vergleichbares Stimmungsbild zur Nutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsservices zu erhalten, Stärken und Verbesserungsbedarf zu identifizieren und die Ergebnisse in einem bundesweiten Vergleich der teilnehmenden Städte sichtbar zu machen. 

Die Stadt Gießen erhofft sich, durch die Teilnahme einiger Gießener Bürgerinnen und Bürger ein Stimmungsbild zu ihren digitalen Angeboten zu erhalten. Nur Städte, die bei der Umfrage eine Mindestteilnehmerzahl erreichen, werden in einem bundesweiten Ranking gelistet.

Die Teilnahme dauert etwa sieben Minuten und alle Antworten werden anonym ausgewertet. Mitmachen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren. Die Umfrage läuft noch bis zum 30. April 2026.

Am Nutzerklima-Test 2026 teilnehmen

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