Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Zusatzinformation
In der Universitätsstadt Gießen wird das Altpapier in 240-Liter- oder in 1.100-Liter-Behältern gesammelt. In der Regel findet die Entsorgung vierwöchentlich statt. Im Innenstadtbereich werden die Behälter wöchentlich entsorgt. Die Termine finden Sie im Abfuhrkalender.
Die Altpapiertonne ist in den Gebühren für die Restmülltonne enthalten. Sollte Ihr Altpapiervolumen nicht ausreichen, erhalten Sie auf Bestellung weitere Tonnen kostenfrei.
Die Getrenntsammlung von Altpapier funktioniert schon lange sehr gut. Im Schnitt werden je Einwohner und Jahr etwa 75 kg Altpapier gesammelt. Das Altpapier wird im Auftrag des Landkreises Gießen zu 100 Prozent in einer Papierfabrik verwertet.
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)