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Brücken & Lärmschutzwände; Bau und Erhaltung

Zusatzinformation

Die Stadt Gießen ist im Rahmen ihrer Straßenbaulast für über 60 Bauwerke zuständig. Im Eigentum der Stadt befinden sich 56 Brücken, 4 Lärmschutzwände, und ein Lärmschutzwall. Alle diese Bauwerke müssen durch das städtische Tiefbauamt regelmäßig und systematisch nach den Vorgaben der DIN 1076 auf ihre Verkehrssicherheit und ihren Erhaltungszustand untersucht werden. Das Tiefbauamt Gießen ist zuständig für die Erhaltung und Erneuerung der Brücken, Lärmschutzwände und des Lärmschutzwalles, beginnend bei der Entwurfsplanung und endet bei den Erhaltungsmaßnahmen.

Die Brücken im Zuge der Eisenbahntrasse und der Gießener Ring gehören nicht zum Aufgabengebiet der Stadt Gießen.

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