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Kleingartenplanungen

Zusatzinformation

Freizeit- und Dauerkleingärten sowie Grabeland haben eine wichtige Bedeutung für die Erholung, die Freizeitnutzung, die Durchgrünung, die sozialen Bedürfnisse und das Naturerleben.

Entsprechend der Gesetzeslage sind nicht genehmigungsfähige Gärten im Außenbereich bzw. in Gebieten mit einem Vorrang für Natur und Landschaft zurückzubauen. Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Kleingärten werden die Gärten langfristig gesichert bzw. die Belange des Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt.

Dienstleistungen:

  • Einsichtnahme in Bebauungspläne und Auskunft zu Sicherung und Erweiterung von Kleingartenanlagen
  • Auskünfte und Prüfung über Zulässigkeit und Bebauungsmöglichkeit von Kleingärten
  • Beratung zur Freiflächenplanung innerhalb der Kleingärten

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