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Ausbildungsförderung beantragen

Nr. 99022001017000

Die Ausbildungsförderung ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für die Ausbildung (Bedarf). Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab.

Siehe auch:

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie selbst – sofern Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben – bei der zuständigen Stelle stellen. Er kann auch von Ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden.

Den Antrag können Sie hessenweit auch online erstellen.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.

An wen muss ich mich wenden?

  • Für die Schülerförderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder Kreisfreien Städte zuständig.
  • Für die Studierendenförderung sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft
  • ausländische Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
  • maximal 29 Jahre alt
  • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden
  • Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

Je nach der Art der Ausbildungsförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ausdruckbar vor.

Online-Dienste

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