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18.11.2020

Corona-Hilfsfonds für Kultur und Sport

Magistrat verabschiedet Förderrichtlinie |

Einen Corona-Hilfsfonds für Sport und Kultur in Höhe von 50.000 Euro hat der Magistrat der Stadt Gießen eingerichtet. Damit können Vereine, Initiativen und Verbände aus dem Bereich Sport und Kultur sowie im Kulturbereich arbeitende Solo-Selbständige (z.B. Musiker*innen, Bildende Künstler*innen, Veranstaltungstechnik, -organisation etc.) ab sofort eine Unterstützung bei der Stadt Gießen beantragen.

Für die Vereine liegt die Höchstförderung bei 5.000,- €, hiermit sollen Einnahmeausfällen kompensiert oder Maßnahmen finanziert werden, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs unter Pandemiebedingungen erforderlich sind. Die Unterstützung für die im Kulturbereich arbeitenden Solo-Selbständigen erfolgt durch ein einmaliges Stipendium in Höhe von bis zu 1.000,- € und soll die Fortführung eines Projekts bzw. einer künstlerischen Tätigkeit stützen.

Anträge können für den Bereich Kunst und Kultur beim Kulturamt (Berliner Platz 1, 35390 Gießen bzw. per E-Mail kulturamt@giessen.de) und für den Bereich Sport beim Sportamt (Berliner Platz 1, 35390 Gießen bzw. per E-Mail sportamt@giessen.de) gestellt werden. Die Antragsformulare können hier heruntergeladen werden:

Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz erklärte dazu: „Die Corona-Pandemie stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen und die Einschränkungen im öffentlichen Leben haben leider auch Auswirkungen auf die zahlreichen unterschiedlichen Vereine, Initiativen, Verbände sowie die im Kulturbereich arbeitenden Solo-Selbständigen.  Es gilt, die gewachsene, facettenreiche Sport- und Kulturlandschaft in Gießen zu erhalten, leistet diese doch einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb wollen wir als Stadt auch einen Beitrag dazu leisten, um  den Vereinen und Akteuren in der schlimmsten Zeit der Corona-Maßnahmen zur Seite zu stehen. Außerdem möchte wir ihnen unsere Wertschätzung für ihre unverzichtbare Arbeit vermitteln“, so Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz.

Die Stadtverordneten der Stadt Gießen hatten bereits im Juni 2020 die Einrichtung eines Hilfsfonds zur Unterstützung dieser Bereiche in der Corona-Krise beschlossen. Flankierend zu den Förderprogrammen von Bund und Land und den bereits erfolgten städtischen Maßnahmen, wie beispielsweise „Collecting Corona“ und „Studio KiZ“, stellt der Fonds eine zusätzliche städtische Hilfeleistung in der momentanen Krisenzeit für diese Bereiche dar. Sport und Kultur sollen auch zukünftig imstande bleiben, das gesellschaftliche Leben der Stadt zu bereichern und zu prägen.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,- € wird jeweils zur Hälfte im Haushaltsjahr 2020 und im Haushaltsjahr 2021 ausgeschüttet. Antragsfrist für Auszahlungen in 2020 ist dabei der 31.12.2020, Antragsfrist für Auszahlungen in 2021 der 31.12.2021. Um flexibel auf die Bedürfnisse reagieren zu können, erfolgt die Aufteilung der Gelder für den Bereich Sport und Kultur nach Antragslage.

 

Download der Richtlinie:

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