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Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Nr. 99108031000000

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.

Was sollte ich noch wissen?

Geschwindigkeitsübertretungen:

Sie haben ein "Knöllchen" an der Windschutzscheibe vorgefunden? Das Ordnungsamt schreibt Ihnen, dass Sie statt der erlaubten 30 km/h mit 42 km/h unterwegs waren? Ist das auch für Sie - wie für viele andere Verkehrsteilnehmer - ein absolut "rotes Tuch" und Grund, mal wieder so richtig sauer auf die Stadtverwaltung zu sein?

Bei allem durchaus verständlichen Ärger gilt: Die Stadt Gießen saniert mit den Verwarnungsgeldern keinesfalls ihren Haushalt. Nach Abzug der Personal- und Sachkosten bleibt nur ein relativ kleiner Betrag übrig, der in die allgemeinen Deckungsmittel einfließt.

Nun kann man fragen, warum der ganze Aufwand denn überhaupt getrieben wird. Die Antwort ist einfach: Es geht vor allen Dingen um die Verkehrssicherheit.

Wenn z. B.

  • auf dem Gehweg so geparkt wird, dass kein Fußgänger mehr passieren kann,
  • Zebrastreifen gnadenlos zugeparkt werden,
  • Dauerparker die knappen Flächen in der Innenstadt blockieren,
  • man im Selterweg mal wieder den Eindruck hat, dass der Begriff "Fußgängerzone" vielleicht doch etwas weit hergeholt ist,
  • selbst Rettungswege so zugestellt werden, dass im Notfall keine Hilfe mehr durchkommt,
  • in Wohngebieten oder im Bereich von Schulen und Kindergärten immer wieder die zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten wird,

hilft nur noch eine Geldbuße oder eine Verwarnung.

Grundsätzlich sollten Sie im Fall eines "Knöllchens" ruhig bleiben und erst einmal Luft holen. Dann sollten Sie
wissen, dass das Verwarnungsgeldverfahren von Anfang an automatisch abläuft. Am besten warten Sie einfach, bis Sie Post
vom Ordnungsamt oder (bei höheren Geldbußen) vom Regierungspräsidium Kassel bekommen. In diesem Schreiben finden
Sie alles, was Sie für Ihre weiteren Schritte brauchen: Aktenzeichen, Sachbearbeiter, Tatvorwurf, Zeugen etc.

Bei Post vom Ordnungsamt handelt es sich immer um ein sogenanntes Verwarnungsgeldangebot. Wenn Sie dieses Angebot annehmen und das Verwarnungsgeld bezahlen, ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Stimmen Sie dem Angebot nicht zu, kann ohne weitere Befassung mit der Sache an sich ein Bußgeldbescheid erlassen werden, der dann in der Regel deutlich teurer ist als das eigentliche Verwarnungsgeld. Der weitaus überwiegende Teil der Verfahren wird übrigens ohne Einsprüche akzeptiert und bezahlt wird. Von gerichtsanhängigen Verfahren geht nur ein äußerst geringer Anteil (< 3%) zugunsten der klagenden Verkehrsteilnehmer aus. Dies zeigt, dass das Ordnungsamt in aller Regel umsichtig und nachvollziehbar arbeitet.

Um noch ein weiteres Vorurteil auszuräumen: Unsere Ordnungspolizeibeamten erhalten im Gegensatz zur landläufigen Meinung keine Prämien. Sie erledigen ihre nicht immer angenehme Arbeit wie die meisten von uns. Und wie bei den meisten Jobs gilt auch hier: Mit ein wenig gegenseitigem Verständnis und einem Lächeln geht vieles leichter.

 

 Abgeschleppte Fahrzeuge:

"Hilfe - mein Fahrzeug ist weg!" Ein Anruf bei der Polizei verschafft Sicherheit: Telefon 0641 7006-3320. Die Polizei weiß sofort, ob Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo Sie es wieder abholen können. Bevor Sie sich so richtig darüber ärgern, bedenken Sie bitte, dass ein Fahrzeug niemals willkürlich abgeschleppt wird. Es lag immer eine konkrete Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern vor.

Beim Abschleppunternehmen (für den Bereich der Stadt Gießen in aller Regel die Firma Grohmann in Heuchelheim) erhalten Sie Ihr Fahrzeug gegen Zahlung der Abschleppkosten und der Verwaltungsgebühren zurück. Dieser Betrag gleicht die Kosten des Abschleppunternehmens aus. Die Stadt Gießen erhält daran keine Beteiligung. Parallel dazu erhalten Sie etwas später ein Verwarngeldangebot oder, falls Sie dem Angebot nicht zustimmen, eine Anhörung im Bußgeldverfahren (in der Regel erheblich teurer als das eigentliche Verwarngeld). Damit wird der der Abschleppung zugrunde liegende Verkehrsverstoß geahndet. Außerdem bekommen Sie einen Kostenbescheid nach der Verwaltungskostenordnung. Dies sind drei völlig voneinander getrennte Vorgänge und haben nichts mit einer Mehrfachbestrafung zu tun. Das alles ist sehr ärgerlich (nicht nur für Sie), aber in aller Regel vermeidbar, wenn man beim Parken ein wenig die Augen offen hält und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt.

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