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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Gießen ist bemüht, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das zentrale Online-Angebot www.giessen.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website erfüllt die Anforderungen noch nicht vollständig, ist aber in großen Teilen mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Die Stadt Gießen arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit weitestgehend zu erfüllen.

Links zu den maßgeblichen Vorschriften:

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0)
(regelt grundlegende Voraussetzungen für barrierefreie Internetanwendungen)

EU Richtlinie 2016/2102

Behindertengleichstellungsgesetz - BGG

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Bestandteile dieser Website gehören insbesondere aus Gründen "unverhältnismäßiger Belastung" (nach Artikel 5 der Richtlinie EU 2016/2102) noch nicht zu den barrierefreien Inhalten:

PDF-Dokumente (mehrheitlich)
Die PDF-Dokumente sind überwiegend älteren Datums - insbesondere auch die Formulare im PDF-Format. Sie konnten noch nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Insbesondere die PDF-Formulare werden nach und nach durch Online-Dienste ersetzt. Auf die barrierefreie Gestaltung von Dokumenten Dritter (z.B. andere Organisationen, Ministerien, Veranstalter, etc.), die wir eingestellt haben, haben wir keinen Einfluss.

Videos
Die Ergänzung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht umgesetzt werden.

Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Die Bereitstellung von zentralen Punkten in Leichter Sprache und Gebärdensprache ist aktuell in Planung und soll mittelfristig eingestellt werden. Bisher werden nur vereinzelt bei wichtigen aktuellen Themen Inhalte in Leichter Sprache eingestellt. Z. B. wurden viele Informationen zum Corona-Virus auch in Leichter Sprache angeboten.

Einbindung von Karten
Kartografische Ausgaben sind bildliche Darstellungen und entsprechen somit nicht den Anforderungen der BITV. Da kartenbasierte Informationen aber für viele Menschen eine nützliche Ergänzung sind, soll darauf nicht verzichtet werden.

Newsletter
Die Newsletter der Stadt Gießen können zu verschiedenen Themen abonniert werden. Sie stellen einen zusätzlichen Informationskanal dar und fassen Inhalte aus verschiedenen Themenbereichen in einer E-Mail zusammen. Alle Inhalte der Newsletter sind auch auf der Website zugänglich.

Zwei-Klick-Lösung für I-frames
Die Stadt Gießen hat vereinzelt über I-frames Inhalte auf giessen.de eingebunden, die auf Servern Dritter liegen. Sofern zweifelhaft ist, dass der Aufruf dieser Inhalte nicht über Server erfolgt, die den europäischen Datenschutzanforderungen entsprechen, setzt die Stadt Gießen eine "Zwei-Klick-Lösung" ein. Das bedeutet, dass zunächst durch einen weiteren Klick erlaubt werden muss, dass sich dieser Fremdinhalt nachlädt.

Fremdeinbindungen
Die Barrierefreiheit von Fremdeinbindungen oder verlinkten Websites obliegt den jeweiligen Anbietern.

Anpassung der Darstellung der Website
Die Darstellung der Seiten kann bisher nur über den Browser angepasst werden. Hier haben wir kurz beschrieben, wie das möglich ist: Darstellung ändern
Mittelfristig ist geplant, den Besucherinnen und Besuchern der Website der Stadt Gießen zu ermöglichen, die Anzeige nach individuellen Bedürfnissen anzupassen. Z. B. sollen dann Farben, Kontrast,  Schrift, Größe verschiedener Elemente und die Darstellung von Bildern individuell einstellbar sein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.09.2020 erstellt und zueletzt am 08.12.2023 aktualisiert. Die Erklärung wurde aufgrund einer von der Stadt Gießen durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Fehler melden und Kontakt

Auf allen Seiten des zentralen Onlineangebots www.giessen.de steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung, über das Sie uns bestehende Barrieren oder einen Fehler auf der gerade besuchten Seite mitteilen können. Diesen "Feedback-Mechanismus" erreichen Sie über den Punkt "Barriere melden" ganz unten in dem schwarzen Bereich der Seiten. Die Meldung geht direkt bei der Internetredaktion der Stadt Gießen ein, die sich unverzüglich darum kümmern wird. 

Informationen und Inhalte mit Barrieren werden wir versuchen, Ihnen in einem zugänglichen Format zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich dafür einfach an die Internetredaktion.
Auch bei sonstigen Hinweisen, Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie sich direkt an uns wenden:

Internetredaktion

Jens Haub

Berliner Platz 1
35390 Gießen

0641 306-1081
0641 306-1076
0641 306-2700
E-Mail

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Durchsetzungsverfahren

Wir sind bemüht, alle Ihre Hinweise und Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen bzw. zu beantworten. Wenn möglich, stellen wir Ihnen schwer zugängliche Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format zur Verfügung.

Sollte dies für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Regierungspräsidium Gießen

Landesbeauftragte/r für barrierefreie IT
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen

+49 641 303-2901
+49 611 32764-4036
E-Mail
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