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26.03.2020

Reisestorno und mehr - Verbraucherzentrale berät trotz Corona

Ab dem 30.03.2020 bietet die Verbraucherzentrale Hessen kostenlose Verbraucherrechtsberatung am Telefon an. Außerdem erweitert sie das Themenspektrum der Online-Beratung. Dafür hat die Verbraucherzentrale Hessen ihre Kapazitäten aufgestockt.

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen Verbraucherinnen und Verbraucher in nahezu allen Belangen des täglichen Lebens. Reise-Stornierungen, abgesagte Veranstaltungen oder geschlossene Fitness-Studios führen zu Verunsicherung und werfen viele Fragen auf. In dieser Situation will die Verbraucherzentrale Hessen den hessischen Verbrauchern auch weiterhin zur Seite stehen.

Unter der Rufnummer (069) 25510550 erhalten Verbraucher aus ganz Hessen ab dem 30.03.2020 Antworten auf ihre verbraucherrechtlichen Fragen. Die Verbraucherschützer sind unter dieser Rufnummer montags bis donnerstags von 10 bis 17 Uhr erreichbar.

Für Auskünfte zum Beratungsangebot und Terminvereinbarungen ist die Verbraucherzentrale Hessen wie gewohnt über (069) 972010-900 erreichbar.

Ergänzend dazu hat die Verbraucherzentrale Hessen das Angebot für die  Online-Beratung an die aktuelle Situation angepasst. Verbraucher aus Hessen können sich hier zu Einzelfragen rund um ihre Bank-Angelegenheiten, Baufinanzierung oder private Altersvorsorge, aber auch zu Fragen rund um  Telefon und Internet, Stromrechnung und Tarifwechsel, Versicherung sowie Verträge und Reklamation beraten lassen. Die Online-Beratung ist über www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he erreichbar.

Reisestorno kostenfrei

Die Situation ist in jeder Hinsicht außergewöhnlich. Infolge der flächendeckenden Reisewarnungen dürfen Reisende aktuell ihre kurz bevorstehenden Reisen ins Ausland stornieren. Eine solche Stornierung muss kostenfrei sein.

Das Auswärtige Amt warnt aktuell vor allen Reisen zu touristischen Zwecken. Jedenfalls im März sind Reisen wegen des neuartigen Coronavirus zu gefährlich. „Daher haben Reisende das Recht ihre Reisen kostenfrei zu stornieren“, sagt Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Das gilt wegen der Aussage des Auswärtigen Amts für alle Pauschalreisen, egal, welches Land das Ziel wäre.“

Stornogebühren unwirksam: Für die Dauer der allgemeinen Reisewarnung bestehen außergewöhnliche Umstände, welche zur kostenfreien Stornierung berechtigen. Der Veranstalter wird dann von seinen Verpflichtungen frei, die Reise anzubieten. Gleichzeitig müssen Reisende die vereinbarten Zahlungen nicht erbringen. „Sollten sich vereinzelt Veranstalter auf AGB-Klauseln berufen, welche Stornogebühren vorsehen, halten wir diese Klauseln für unwirksam“, so Kruske. „Die gesetzliche Regelung ist klar, eine Abweichung davon nicht möglich.“

Geduld gefragt: Die Situation verändert sich ständig. Es ist deshalb noch nicht absehbar, wie lange die Reisewarnung gilt. Für spätere Reisen bleibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern nur Geduld. Erst kurzfristig wird sich zeigen, ob die Reisen stattfinden können.

Wenn die Reise aber wegen der Pandemie ausfällt, haben Reisende Erstattungsansprüche. Ein Gutschein statt einer Erstattung in Geld muss nicht akzeptiert werden. Solange die Gutscheine jedoch von einer Insolvenzsicherung umfasst sind, könnten sie eine Alternative sein. Bis die Gutscheine wieder problemlos einlösbar sind, braucht es möglicherweise ebenfalls Geduld.

Unter www.verbraucherzentrale-hessen.de bietet die Verbraucherzentrale Hessen eine Fülle weitere kostenfreie Informationen rund um die Folgen der Corona-Pandemie. Die Verbraucherzentrale erweitert und aktualisiert diese Informationen laufend.

 


 

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

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