Rathaus

Seiteninhalt
16.11.2021

Landkreis informiert über Fristen zum Führerscheinumtausch

Die aktuelle Umtauschfrist betrifft die Jahrgänge 1953 bis 1958

Ob grau oder rosa – irgendwann ist der „Lappen“ fällig: Wer noch einen alten Papier-Führerschein hat, muss diesen demnächst in einen EU-Führerschein im Kartenformat eintauschen. Wann dies sein muss, hängt von bestimmten Fristen ab. Darauf weist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Gießen hin. Nur wer gerade an der Reihe ist, sollte daher auch einen neuen Führerschein beantragen.

Für Personen, die einen Papierführerschein besitzen, ist das Geburtsjahr für den Pflichtumtausch ausschlaggebend. Von der aktuellen Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2022 sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 betroffen. Wer vor 1953 geboren wurde, ist von dieser Frist nicht betroffen, hier gilt als Stichtag der 19. Januar 2033.

Auch unbefristete alte Kartenführerscheine, die vor 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen fristgerecht gegen EU-Führerscheine eingetauscht werden. Das Datum findet sich im Feld 4a auf der Vorderseite des Führerscheins. Als erste sind hier Personen an der Reihe, deren Kartenführerscheine zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden – sie haben allerdings Zeit zum Umtausch bis 19. Januar 2026. Wird der Führerschein nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen getauscht, kann ein Verwarngeld fällig werden.

Wer noch Zeit hat, sollte anderen den Vortritt gewähren

„Wer derzeit noch nicht von der Umtauschfrist betroffen ist, sollte noch keinen Antrag zum Führerscheinumtausch stellen und den anderen Jahrgängen den Vortritt gewähren“, appelliert der neue Verkehrsdezernent des Landkreises Gießen, Christian Zuckermann. „Andernfalls kann es zu einem Rückstau kommen, sodass der fristgerechte Umtausch nicht mehr gewährleistet werden kann.“

Um einen neuen Führerschein zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig: Ein gültiger Personalausweis oder alternativ ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung, die in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde; der Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Soll ein rosa- oder graufarbener Papierführerschein umgetauscht werden, der nicht im Landkreis Gießen ausgestellt worden ist, ist außerdem eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde von Vorteil. Diese kann von Betroffenen schriftlich oder telefonisch bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde kostenfrei angefordert werden und wird dann in der Regel automatisch nach Gießen verschickt.

Die anfallende Verwaltungsgebühr liegt zwischen 25,30 Euro und 30,30 Euro. Der neue Kartenführerschein ist ab Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig. Die Umtauschfristen finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Gießen.

Für die Antragsstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann über die Internetseite des Landkreises Gießen oder telefonisch unter der 0641 9390-2292 erfolgen. Neue Online-Termine werden täglich um Mitternacht freigegeben.

 

Quelle: Landkreis Gießen

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.