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15.10.2020

Landkreis Gießen erlässt neue Allgemeinverfügungen

Inzidenz liegt in dritter von fünf Eskalationsstufen

Mit zwei neuen Allgemeinverfügungen reagiert der Landkreis Gießen auf den Anstieg der Coronafälle und das damit verbundene Erreichen der nächsten Eskalationsstufe gemäß dem Eindämmungskonzept des Landes Hessen. Mit 142 aktiven Fällen und einer Inzidenz von 38,1 befindet sich der Landkreis Gießen seit Donnerstagabend (15. Oktober) im orangenen Bereich beziehungsweise in der dritten von fünf Eskalationsstufen. Dies ist der Fall, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erreicht werden.

An Familien- oder Betriebsfeiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen maximal 25 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 100 Personen unter freiem Himmel teilnehmen. In beiden Fällen müssen für jede Person mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Zu privaten Zusammenkünften in privaten Räumen sind maximal 15 Personen erlaubt.

In Gaststätten und Hotels müssen Gäste außerhalb des eigenen Sitzplatzes beziehungsweise Zimmers Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Eine Verpflichtung, Maske zu tragen, gilt auch in gemeinsam genutzten Räumen von Gemeinschaftsunterkünften. Die erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird dringend empfohlen. Zum Beispiel in Fußgängerzonen oder auf öffentlichen Plätzen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Plexiglas-Kinnvisiere, die nur den Mund bedecken, sind nicht zulässig.

Die Sperrzeit von Gaststätten im Landkreis Gießen beginnt um 23 Uhr. Während dieser Zeit dürfen auch keine alkoholischen Getränke zum Verzehr im öffentlichen Raum verkauft werden.

Ohne Genehmigung des Gesundheitsamtes haben Veranstaltungen einen maximalen Teilnehmerkreis von 199 Personen. Für den Sporttrainings- und Wettkampfbetrieb gilt eine Obergrenze von 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und 100 Teilnehmern unter freiem Himmel. Auch hier muss eine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des eigenen Sitzplatzes getragen werden.

Für Sitzungen von kommunalen Gremien sowie für Versammlungen, an denen mehr als zehn Personen in einem geschlossenen Raum teilnehmen, hat der Landkreis Gießen die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung präzisiert.

Die Allgemeinverfügungen treten am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich Sonntag, 1. November 2020. Im Wortlaut nachzulesen sind sie unter www.lkgi.de. Der Landkreis Gießen setzt mit diesem Schritt den Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober 2020 um.

 

Quelle: Landkreis Gießen

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