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16.09.2021

Ende der Briefwahl naht

Die Bundestags- und Direktwahlen von Oberbürgermeister und Landrat*rätin am 26. September rücken immer näher. Viele Gießener Wahlberechtigte haben schon jetzt ihre Stimme per Brief abgegeben. So sind bisher bereits über 21.000 Briefwahlanträge gestellt worden – so viele wie noch nie. Wer noch per Briefwahl wählen möchte, sollte sich langsam beeilen. Beantragt werden kann die Briefwahl zwar noch bis zum Freitag, 24.09. um 18.00 Uhr, allerdings müssen die Postwege unbedingt berücksichtigt werden. Die Abteilung Wahlen empfiehlt deshalb einen postalischen Antrag (z. B. von der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) spätestens am Montag zu versenden, sodass er am Dienstag im Rathaus vorliegt. Beantragen kann man die Briefwahl aber auch ganz bequem und kontaktlos über den Online-Briefwahlantrag oder natürlich formlos per E-Mail, Fax oder Brief. Wichtig ist die Angabe des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums. Eine telefonische Beantragung ist leider rechtlich nicht möglich.

Selbstverständlich hat aber auch das städtische Briefwahlbüro noch bis zum Freitag, 24.09. um 18.00 Uhr geöffnet. Dort können die Unterlagen abgeholt werden und es stehen auch Kabinen zum Wählen vor Ort parat. Die weiteren Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dann am Wahltag spätestens um 18.00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein. Sollten die Wahlbriefe per Post versendet werden, müssen unbedingt die Postlaufzeiten beachtet werden - die Wahlbriefe sollten deshalb spätestens am 23. September in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Selbstverständlich können die Wahlbriefe auch direkt in den Briefkasten des Rathauses am Berliner Platz eingeworfen werden. Der wird auch am Wahlsonntag um 18 Uhr letztmalig geleert.

Sobald Briefwahlunterlagen beantragt worden sind, ist das Wählen auch am Wahltag im Wahllokal nur noch mit Wahlschein möglich. Einfach nur noch mit dem Personalausweis ins Wahllokal gehen kann man in diesen Fällen leider nicht mehr. Sollte der Wahlschein auf dem Postweg verloren gehen, so können Ersatzunterlagen noch bis Samstag, 12.00 Uhr ausgestellt werden.

Am Wahltag selber ist dies nicht mehr möglich. Dort können nur noch bis 15.00 Uhr bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung ganz neue Wahlscheine ausgestellt werden.

Bei Fragen steht die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter 0641 306-2011 zur Verfügung.

 

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