Corona-bedingte Einschränkungen für Gießener Sportvereine
In einem Schreiben an alle Gießener Sportvereine hat Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz um Verständnis für die derzeitigen Corona-bedingten Einschränkungen für den Sport geworben. „Ziel aller neuen Regelungen ist es, die Kontakte zu reduzieren und damit die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Dazu können und sollten auch alle Sporttreibenden beitragen“, so die OB. Nach Landesverordnung ist ab sofort jeder Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Diese Regelung gilt auch in Gießen für alle vereinseigenen Sportstätten sowie für die kommunalen Sporteinrichtungen. „Wir müssen daher alle städtischen Sportstätten schließen, wir können sie bis 30.November nicht mehr für die Gießener Sportvereine und Verbände für Trainings- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung stehen“, informiert Grabe-Bolz. Ausnahmeregelungen sieht die hessische Verordnung nur für den Spitzen- und Profisport sowie für anerkannte Rehasport-Angebote vor. „Wer davon betroffen ist, sollte sich bitte an das Sportamt wenden“, riet die Oberbürgermeisterin. Alle Amateure und Freizeitsportler rief sie auf: „Sport und Gesundheit gehören weiterhin zusammen. Treiben Sie Sport: alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand – und am besten draußen. So kommen wir gemeinsam gut durch diese entbehrungsreiche Zeit.“