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06.09.2021

Briefwahl läuft auf Hochtouren

Nach Briefwahlantrag Stimmabgabe im Wahllokal nur noch unter bestimmten Voraussetzungen

Die Bundestags- und Direktwahlen von Oberbürgermeister*in und Landrat*rätin am 26. September rücken immer näher. Viele Gießener Wahlberechtigte haben schon jetzt Ihre Stimme per Brief abgegeben. So sind bisher bereits über 12.000 Briefwahlanträge gestellt worden. Beantragen kann man die Briefwahl übrigens ganz bequem und kontaktlos über den Online-Wahlscheinantrag der Stadt Gießen oder natürlich formlos per E-Mail, Fax oder Brief. Wichtig ist die Angabe des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums. Auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann zur Beantragung genutzt werden. Eine telefonische Beantragung ist leider rechtlich nicht möglich.

Selbstverständlich hat aber auch das städtische Briefwahlbüro geöffnet. Dort können die Unterlagen abgeholt werden und es stehen auch Kabinen zum Wählen vor Ort parat. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, am Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr und am Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr.

Unbedingt beachtet werden muss aber: Sobald Briefwahlunterlagen beantragt und ein Wahlschein ausgestellt worden ist, ist das Wählen auch am Wahltag im Wahllokal nicht mehr möglich. Es sei denn, man bringt den gültigen Wahlschein mit, der zu den Briefwahlunterlagen gehört. Sollte der Wahlschein auf dem Postweg verloren gehen, so können Ersatzunterlagen nur noch bis Samstag, 25. September 12.00 Uhr ausgestellt werden. Am Wahltag selber ist dies nicht mehr möglich. Dort können nur noch bis 15.00 Uhr bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung neue Wahlscheine ausgestellt werden.

Alle Infos rund um die Wahl unter:

Direktwahlen 2021 OB und Landrat

Bundestagswahl 2021

Bei Fragen steht die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter 0641 306-2011 zur Verfügung.

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