Rathaus

Seiteninhalt
11.10.2021

Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche« in der Stadt Gießen

Fördermittel können ab sofort beantragt werden

Mit dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen Gießener Vereine und Verbände unterstützt werden, die Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien durchführen. Kindern und Jugendlichen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, wegen Corona Versäumtes nachholen zu können.

Im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung und auf Grundlage der zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ländern geschlossenen Vereinbarung stehen in Hessen Mittel zur Stärkung von Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulischer Jugendarbeit und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Von diesen hat auch die Universitätsstadt Gießen eine Zuteilung erhalten.

Kinder und Jugendliche haben während der Corona-Pandemie nicht nur etliche Schulstunden verpasst und Lernstoff versäumt. Sie mussten im Alltag auch auf viele Dinge verzichten: Kontakte mit Gleichaltrigen, Sport und Bewegung, Spielen und Austausch in der Gruppe, Kultur und Reisen. Perspektiven und Zukunftsvorstellungen sind ins Wanken geraten, mitunter war die Stimmung zu Hause angespannt. All dies kann seelische und körperliche Belastungen auslösen. Kinder und Jugendliche brauchen deshalb jetzt ganz besondere Aufmerksamkeit. Es gilt zu verhindern, dass diese Zeit lange nachwirkt und bestehende Ungleichheiten verfestigt.

Insofern freut sich Jugenddezernentin Gerda Weigel-Greilich, dass Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren, die im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.07.2023 stattfinden, durch das „Corona-Aufholpaket“ mit bis zu 5.000,00 € gefördert werden können. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt zu einhundert Prozent nach Prüfung und Bewilligung des Antrages durch den Fachausschuss Kinder- und Jugendförderung.

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in der Universitätsstadt Gießen. Der Antrag auf Förderung einer Maßnahme ist bei der Jugendpflege der Universitätsstadt Gießen zu stellen. Die Fördergrundsätze und die Antragsformulare sind unterwww.jugendpflege-giessen.de abrufbar. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Jugendpflege per E-Mail unter jugendpflege@giessen.de oder per Telefon unter 0641 306 2492 gerne zur Verfügung.

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.