Am Wochenende sind Wahlen.
Bald gibt es die Kommunal-Wahlen.
Die Kommunal-Wahlen sind am 15. März.
Bei den Kommunal-Wahlen wählen die Menschen:
- die Stadtverordnetenversammlung
- den Kreistag
- 5 Ortsbeiräte von den Orts-Bezirken
Die Ortsbezirke sind:- Allendorf
- Kleinlinden
- Lützellinden
- Rödgen
- Wieseck.
- 2 Ausländer-Beiräte.
Die Ausländer-Beiräte sind von der Stadt und dem Landkreis.
In der Stadt dürfen 62.000 Menschen wählen.
Was müssen diese Menschen wissen?
Die Wahllokale sind am 15. März von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet.
Das Wahl-Lokal ist meistens in der Nähe von Ihrer Wohnung.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung bekommen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht die genaue Adresse von dem Wahl-Lokal.
Und auf der Wahlbenachrichtigung steht:
Ist das Wahl-Lokal barrierefrei?
Das heißt:
Kann man gut in das Wahl-Lokal reingehen.
Und kann man auch mit einem Roll-Stuhl reinfahren.
Am Wahl-Sonntag kann man nicht im Rathaus wählen.
Sie haben Ihre Wahlbenachrichtigung verloren?
Das ist kein Problem.
Sie können trotzdem in das Wahl-Lokal gehen.
Dafür müssen Sie einen Ausweis mitbringen.
Zum Beispiel:
- einen Personal-Ausweis
- einen Reisepass.
Sie wollen wissen:
Wo ist Ihr Wahl·lokal?
Dann können Sie am Wahlwochenende den Wahl·lokal-Finder benutzen.
Der Wahl·lokal-Finder zeigt Ihnen das richtige Wahl·lokal für Ihre Adresse.
Aber Achtung:
Vielleicht sind Sie seit dem 01.02. in der Stadt umgezogen.
Dann steht noch Ihre alte Adresse im Wähler·verzeichnis.
Das heißt:
Sie müssen in Ihr altes Wahl·lokal gehen.
Den Wahl·lokal-Finder finden Sie am Wochenende auf dieser Seite:
Kommunalwahlen in Gießen
Sie können die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag beantragen.
Das können Sie vor Ort im Briefwahl·büro am Berliner Platz machen.
Das geht bis zum 13. März um 13 Uhr mittags.
Aber:
Vielleicht wollen Sie die Brief-Wahl-Unterlagen zugeschickt bekommen.
Dann müssen Sie wissen:
Die Post braucht Zeit.
Der Onlineantrag wird schon am Dienstagabend abgestellt.
Vielleicht machen Sie den Antrag online.
Und Sie wollen die Brief-Wahl-Unterlagen zugeschickt bekommen.
Dann bearbeiten wir den Antrag noch.
Aber:
Vielleicht kommen die Brief-Wahl-Unterlagen dann nicht mehr rechtzeitig an.
Vielleicht sind Sie plötzlich krank.
Dann können Sie auch am Wahlwochenende noch einen Antrag für Brief-Wahl-Unterlagen machen.
Sie haben die Briefwahl gemacht?
Dann müssen Sie den Brief mit Ihrer Wahl zurück schicken.
Der Brief muss bis zum Wahl-Tag im Rathaus sein.
Der Brief muss am Wahl-Tag bis 18 Uhr abends im Rathaus sein.
Dann kann man Ihre Wahl zählen.
Sie schicken den Brief am Ende von der Woche?
Dann sollen Sie den Brief in den Brief-Kasten vom Rathaus werfen.
Oder Sie geben den Brief im Briefwahl-Büro ab.
Sie können die Abteilung Wahlen von der Stadt Gießen anrufen.
Die Telefonnummer ist: 0641306-2011.
Sie können der Abteilung Wahlen auch eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
wahlen@giessen.de
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.