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Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Gießen 2022/2023

Aufgrund der erfolgten Veränderungen im Gießener Einzelhandel wurde die GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln) mit der Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelsgutachtens als Fortschreibung der 2011 erstellten Untersuchung beauftragt. 

Hierzu wurde der Einzelhandelsbestand in der gesamten Stadt kartiert, analysiert und bewertet. Ebenso wurden Nutzungen wie Gastronomie, Dienstleistungen oder öffentliche Einrichtungen aufgenommen. Auch wurden die Händler, Passanten und Kunden zur Einzelhandelssituation befragt. Ziel war es, darauf aufbauend Empfehlungen und Perspektiven zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes Gießen zu formulieren und über ein Zentrenkonzept und die aktualisierte Gießener Sortimentsliste Einzelhandelsansiedlungen zu steuern.

Im Innenstadtkonzept werden die Befragungsergebnisse sowie die Rahmenbedingungen dargestellt und in den Themenbereichen

  • Marketing, Veranstaltungen, Positionierung
  • Angebot, Multifunktionalität, Nutzungsmix
  • Aufenthaltsqualität, öffentlicher Raum, Grün
  • Digitalisierung und Service

laufende und geplante Maßnahmen sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Innenstadt dargestellt.

Die Untersuchung stellt als Gesamtkonzeption eine kommunalpolitische und bauplanungsrechtliche Entscheidungsgrundlage für die zielgerichtete Steuerung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Gießen und insbesondere zur Stärkung der Innenstadt dar.

Den Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie den Entwurf des Innenstadtkonzeptes für die Stadt Gießen können Sie hier ansehen:

Ihre Anregungen und Hinweise zu den Konzepten können Sie an das Stadtplanungsamt richten. Anmerkungen sind auch über giessen-direkt.de bis zum 17.05.2023 abzugeben.

Zentren- und Standortstruktur

Die Abbildung stellt die Zentrenstruktur innerhalb der Stadt Gießen dar. Dazu gehören

  • der Zentrale Versorgungsbereich Innenstadt (Einkaufsinnenstadt),
  • die Nahversorgungszentren mit entsprechend umfangreichem Einzelhandelsangebot,
  • die Nahversorgungslagen und
  • die dezentralen Ergänzungsstandorte.

Gießener Liste

Mit der stadtspezifischen Liste werden die nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimente definiert, die somit als Grundlage für die Beurteilung von Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels sind.

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