Lärmaktionsplan - Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist die Umgebungslärmrichtlinie. Die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (sog. Umgebungslärmrichtlinie) ist seit 18. Juli 2002 in Kraft. Erstmals wurde europaweit ein gemeinsames Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu vermeiden, ihnen vorzubeugen oder zu mindern. Die Umgebungslärmrichtlinie ging mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht über. Der sechste Teil des BImSchG
Auf der Grundlage des § 47f BImSchG veröffentlichte das Bundesgesetzblatt am 15.März 2006 die „Verordnung über die Lärmkartierung –