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Naturschutzbeirat

Beim Naturschutzbeirat (§ 52 HENatG) handelt es sich um eine unabhängige Institution, die sich aus im Naturschutz tätigen fach- und ortskundigen Personen zusammensetzt. Seine Aufgabe ist die Beratung der jeweiligen Naturschutzbehörde. Dies gilt für

  • die Vorbereitung von Rechtsverordnungen,
  • Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften von überörtlicher Bedeutung, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt,
  • das gesamte Kreis- oder Stadtgebiet bedeutsame Vorgänge, bei denen die Untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat.

Die Berufung der Mitglieder des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt durch den Magistrat der Stadt Giessen.

Folgende Naturschutzverbände und Ämter sind im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde vertreten:

  • Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
  • Landesjagdverband Hessen
  • Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz
  • Naturschutzbund Deutschland
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
  • Verband Hessischer Sportfischer
  • Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
  • Amt für den ländlichen Raum, Lahn-Dill-Kreis
  • Forstamt Wettenberg
  • Bauernverband Gießen/Wetzlar/Dill

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