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Gießen mit dem Fahrrad

Alle Angaben beziehen sich auf die ursprünglichen Planungen zum Verkehrsversuch, die durch das Urteil des VGH hinfällig sind.

Für den Fahrradverkehr tritt eine spürbare und sichtbare Verbesserung durch den Verkehrsversuch ein. Auf dem inneren Anlagenring wird eine Fahrradstraße eingerichtet - es wird einen Zweirichtungsverkehr geben, je eine Fahrspur pro Richtung. Auf der Fahrradstraße darf maximal Tempo 30 km/h gefahren werden und Fahrradfahrer*innen dürfen immer nebeneinander fahren.

Der Busverkehr wird weiterhin auch in der Fahrradstraße die Bushaltestellen anfahren. Dafür steht aber nur eine Spur zur Verfügung (im Uhrzeigersinn). Da Seitenstraßen und Parkhäuser sowie an den Innenring angrenzende Grundstücke nicht anders oder nur mit großen Umwegen erreichbar wären, darf der KfZ-Verkehr die Fahrradstraße in kurzen Teilabschnitten im Uhrzeigersinn mitnutzen (Zusatzzeichen Anlieger frei).

Während der Umbauphase kommt es zu Umleitungen, da Teilabschnitte des Anlagenrings nicht befahrbar sein werden.

Radfahrer*innen dürfen auch auf den äußeren Spuren mit dem Autoverkehr fahren, da bestimmte Ziele mit dem Rad sonst nicht erreichbar wären.

Über die Frankfurter Straße wird auf Höhe der Alicenstraße eine Querung für Rad- und Fußverkehr, gesichert durch eine Ampel, gebaut. Auch Radverkehr aus der Frankfurter Straße kann so indirekt, gesichert über extra Ampeln, queren. Die Einbahnstraße Alicenstraße aus Richtung Bahnhofstraße wird für den Radverkehr geöffnet.


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FAQ

Werden die inneren Radspuren komplett vom Autoverkehr getrennt?

Die Fahrradstraße (innerer Ring) ist schon heute größtenteils durch einen Grünstreifen baulich von den Fahrspuren des äußeren Rings abgegrenzt. Wo die bauliche Trennung bisher fehlt, wird sie durch Klemmfix ergänzt. Klemmfix sind mobile rot-weiße Absperrbaken.

Wie erreichen die Radfahrer*innen gefahrlos den inneren Ring?

Viele der Knotenpunkte enthalten bereits eine Ampel. Zum Teil werden aber zusätzliche Zuführungen auf den inneren Ring erforderlich (z.B. am Platz der Deutschen Einheit). Die Arbeitsamt-Ausfahrt wird im Rahmen des Verkehrsversuchs ebenfalls durch eine Ampel geregelt. Nicht alle Zufahrten können allerdings durch eine Ampel gesteuert werden (z. B. Bismarckstraße).

Müssen Fahrräder die inneren Spuren nutzen?

Nein, Radfahrer*innen dürfen auch die beiden äußeren Kfz-Fahrspuren nutzen, insbesondere damit sie alle Zufahrten am Außenring wie auch alle Nebenstraßen weiterhin erreichen können.


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