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13.12.2024

Untere Bahnhofstraße wird wieder zur Einbahnstraße

Ab kommenden Mittwoch (18.12.2024) gilt in der unteren Bahnhofstraße wieder eine Einbahnstraßenregelung. Von der Neustadt aus kommend ist es dann nicht mehr möglich, in die Bahnhofstraße Richtung Reichensand oder Bahnhof zu fahren. Die Zufahrt zur Neustadt bleibt aus der Rodheimer Straße, der Nord- oder Westanlage möglich. Mit dieser Maßnahme wird die Anbindung der Schanzenstraße an den Anlagenring wieder verbessert. Das niedrige Verkehrsaufkommen im Bereich der Neustadt bleibt erhalten.

Mit dieser Regelung setzt die Stadt die ursprüngliche Verkehrsführung in diesem Gebiet wieder in Kraft. Diese war aufgrund des Verkehrsversuchs geändert worden, um Abkürzungs- und Schleichverkehre und die daraus entsprechende Belastung der Anwohner in dem Gebiet zu unterbinden. Nach Ende des Versuchs kann auch diese Regelung wieder aufgehoben werden. Aufgrund der Baumaßnahmen im Reichensand kann diese Änderung erst jetzt geschehen.

Die bestehenden mobilen Beschilderungen in der Bahnhofstraße, die die Fahrtrichtung für den Autoverkehr von der Neustadt in Richtung Reichensand vorgeben, wird am Mittwoch entfernt. Zusätzlich werden auch alle mobilen Haltverbote und Parkgebote wieder für die ursprüngliche Fahrtrichtung aufgestellt.

Die Nutzer*innen der Tiefgarage Bahnhofstraße 19 können wieder - wie gewohnt - die Tiefgarage vom Reichensand aus erreichen, und die Tiefgarage in Richtung Westanlage oder in Richtung Neustadt verlassen. Die Einbahnstraßenregelung beginnt erst nach der Zufahrt zur Tiefgarage.

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