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Ökokonto

Zusatzinformation

Die Untere Naturschutzbehörde führt ein Ökokonto. Angerechnet werden investive Maßnahmen des Naturschutzes- und der Landschaftspflege. Die alleinige Bereitstellung einer Fläche ohne positive Veränderung des Biotopwertes ist nicht anerkennbar.

Für eine Anrechnung an das Ökokonto muss die Untere Naturschutzbehörde der Maßnahme vor der Ausführung zugestimmt haben und die günstigen Wirkungen zum Zeitpunkt der Anrechnung feststellen. Werden die Maßnahmen von Dritten gefördert oder osnst mitgetragen, erfolgt die Anrechnung in dem Verhältnis, in dem die Beteiligten die Kosten getragen haben. Der Anspruch auf Anrechnung ist handelbar.

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