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Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln

Bienen und Wespen werden zur Ordnung der Hautflügler gezählt. Ihre Stiche sind schmerzhaft, jedoch stellen sie für die meisten Menschen keine Gefahr dar. Gefährliche Folgen kann ein Stich nur dann haben, wenn er im Mund- oder Rachenbereich passiert oder eine Insektengiftallergie vorliegt.

In Deutschland sind Bienen, Wespen, Hummeln und Hornissen durch das Bundesnaturschutzgesetz gechützt. Besonders geschützte Aren stehen auf der Roten Liste. Ihr Schutz ist u.a. wegen ihrer außerordentlich wichtigen ökologischen Funktionen notwendig. Sie regulieren den Bestand von Forst- und Ernteschädlingen und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen. Deshalb dürfen ihre Nester nicht ohne triftigen Gund beschädigt oder entfernt werden.

Sie haben ein Nest im Garten oder am Haus? Dann sollten Sie sich wie folgt verhalten:

  • Heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen in einem Radius von zwei bis drei Metern vom Nest vermeiden.
  • Die Einflugschneise zum Nest nicht versperren.
  • Kinder und Haustiere vom Nest fernhalten.
  • Nicht mit Gegenständen in das Einflugloch stochern.
  • Keine Insektenbekämpfungsmittel einsetzen.
  • Das Nest nicht mit einem Wasserschlauch bespritzen.

 

Sie haben Insekten in der Wohnung?

  • Ruhiges Handeln ist angesagt! Hornissen z. B.werden von Lichtquellen angelockt. Einfach Licht ausschalten und das Insekt findet früher oder später den Weg nach draußen. Oder den Eindringling auf einer Zeitung oder in einem Gefäß behutsam ins Freie bringen.
  • Das Einfliegen von Hornissen und anderen Insekten in die Wohnung kann durch das Anbringen von Fliegendraht an Fenstern oder Balkontüren verhindert werden.

 

Dürfen Nester umgesiedelt oder bekämpft werden?

Eine Umsiedlung oder gar Bekämpfung eines Nestes darf nur nach Ausschöpfen aller anderen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr durch entsprechende Fachleute erfolgen. Die Beschädigung oder Vernichtung von Nestern kann - vor allem bei besonders geschützten Arten - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Sollten Sie ein Nest umsiedeln müssen, wenden Sie sich direkt an die Untere Naturschutzbehörde unter Tel.: 0641 306 2113. Hier erhalten Sie eine Beratung und Anschriften von Fachleuten, die eine naturschutzrechtliche Genehmigung zum Umsiedeln von Insekten vorweisen können.

 

Alexandra Potthof, Redakteurin der Immowelt AG, hat einen einen Beitrag über Hornissen am Haus oder im Garten veröffentlicht. Sie stellt die positiven Seiten der Hornisse, die sie als friedlich und sehr nützlich beschreibt, heraus. Sie erklärt zudem, wie man sich richtig verhält, wenn man ein Hornissennest entfernen lassen möchte.

zum Beitrag über Hornissen am Haus oder im Garten

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